Rechtsschutzversicherung und Haftung

Rechtsschutzversicherung von Finanzkompass Leipzig steht Ihnen bei.
Mit der Rechtsschutzversicherung von Finanzkompass Leipzig setzen Sie Ihr Recht durch.

(verpd) Der Schaden am Dienstfahrzeug wurde dadurch verursacht, weil der Fahrer beim Abstellen auf einer abschüssigen Straße nur einen Gang eingelegt hatte. Da der Fahrer hier grob fahrlässig gehandelt hat, wurde er zu Schadenersatzleistungen verpflichtet. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg in einem veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 1 Ca 1225/18). Mit einer Rechtsschutzversicherung werden die Rechte des Einzelnen gewahrt und überzogene Forderungen abgewehrt.

Der Arbeitnehmer war für seinen Arbeitgeber als Zusteller unterwegs. Dazu wurde ihm ein VW-Transporter zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug wurde am Tag des Vorfalls vom Zusteller auf einer abschüssigen Straße abgestellt. Die Straße hatte ein Gefälle von etwa zehn Prozent. Der Fahrer hatte einen Gang eingelegt und den Transporter verlassen, als sich das Fahrzeug plötzlich in Bewegung setzte. Der Transporter kam erst auf der anderen Straßenseite zum Stehen und hatte einen großen Stein überrollt.

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Dabei wurde der Achsträger sowie die Stoßdämpfer des Fahrzeuges beschädigt. Die Kosten für die Reparatur beliefen sich auf knapp 900 Euro. Der Arbeitsgeber als der Fahrzeughalter verlangte die Übernahme der Kosten durch den Arbeitnehmer, da dieser grob fahrlässig gehandelt habe.

Das Arbeitsgericht Siegburg schloss sich dieser Argumentation an. Es gab der Klage des Postdienstleisters auf Ersatz des entstandenen Schadens in vollem Umfang statt.

Rechtsschutzversicherung von Finanzkompass Leipzig schützt die Rechte jedes Einzelnen - Nicht ohne zweifache Sicherung

Die Richter gaben dem Zusteller in einer Sache recht. Ein Arbeitnehmer muss nur für die Schäden an Dienstfahrzeugen, die durch eine betrieblich veranlasste Tätigkeit entstehen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufkommen.

Das Gericht stellt bei der Beweisaufnahme fest, dass der Mitarbeiter zwar nicht vorsätzlich, aber grob fahrlässig gehandelt habe. Der Fahrer hat das Fahrzeug an der abschüssigen Straße nur durch das Einlegen eines Ganges gesichert.

Als Fahrer des Transporters war er zu diesem Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen dazu verpflichtet, das Fahrzeug doppelt zu sichern. Er hätte den ersten Gang einlegen und die Handbremse anziehen müssen. Das Urteil des Gerichtes ist rechtskräftig.

Weitere Urteile belegen, dass je nach Umstand sowie Billigkeit und Zumutbarkeit der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird. In der Regel übernimmt bei einer leichten Fahrlässigkeit der Arbeitgeber den verursachten Schaden allein.

Rechtsschutzversicherung von Finanzkompass Leipzig unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte - Einzelnen Einschränkungen zur Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers

Es gibt auch bei einer mittleren oder sogar groben Fahrlässigkeit Einschränkungen zur Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers. Laut gängiger Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer in diesen Fällen unter Umständen nur einen kleinen Teil des Schadens tragen, wenn die Höhe des Schadens das Einkommen um ein Vielfaches übersteigt.

Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber durch eine Versicherung den Schaden hätte minimieren können. So über eine Vollkaskoversicherung für Firmenfahrzeuge. Der Arbeitnehmer hat in solchen Fällen nur die Selbstbeteiligung zu tragen.

Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung bzw. Rechtsschutzversicherung steht dem Arbeitnehmer in einem solchen Streitfall zur Seite.

Die Rechtsschutzversicherung trägt auch die Kosten für einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber, wenn dieser ungerechtfertigt oder in überhöhtem Maße einen Schadenersatz vom Arbeitnehmer einfordert, sofern der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Rechtsschutzversicherung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.