Versicherungen für Studenten - Bestens abgesichert

Versicherungen für Studenten von Finanzkompass Leipzig.
Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig bieten Versicherungen für Studenten an.

(verpd) Als Student kann man schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn man sich nicht um einen ausreichenden Versicherungsschutz, d.h. Versicherungen für Studenten bemüht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob man als Student verunfallt, in einen Verkehrsunfall verwickelt wird oder auch eine andere Person schädigt. Ohne eine passende Versicherung kann es im Schadensfall schnell teuer werden. Für Studenten gibt es viele Vergünstigungen. Das sind Sondertarife und Rabatte bei den Kontoführungsgebühren oder bei Bahnfahrten.
Das gilt auch für den Versicherungsschutz. So sind Studenten, auch als volljährig Studierende bei den Eltern häufig kostenlos mitversichert.

Vor Studienbeginn sollte jeder Student seinen Versicherungsstatus prüfen, d.h. auch klären in welchen Bereichen der Versicherungsschutz der Eltern noch gilt und welche Versicherungen für Studenten zusätzlich abgeschlossen werden sollten.

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Versicherungen für Studenten - Kostenschutz bei Missgeschicken

In Deutschland genießt jeder Student den Schutz der Privathaftpflicht. Wer auf dem Weg zur Uni mit dem Fahrrad oder als Fußgänger verunfallt oder einen Unfall verursacht und eine oder anderen Personen schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt alle gerechtfertigten Forderungen von geschädigten Personen. Es werden aber auch ungerechtfertigte Forderungen sowie überhöhte Forderungen abgewiesen.

Verfügen die Eltern eines Studenten über eine Privathaftpflicht-Police, so sind auch die volljährigen studierenden Kinder hierüber versichert. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Kinder noch bei den Eltern wohnen.

Hat der Student schon eine Ausbildung beendet, entfällt eine Mitversicherung. Ein unmittelbar nach dem ersten Bachelorstudium begonnenes Masterstudium zählt bei den meisten Versicherern noch zur Erstausbildung, das heißt, der Student bleibt dann bis zum Masterabschluss in der Privathaftpflicht-Police mitversichert.

Der Status Versicherungen für Studenten ist auf jeden Fall beim Versicherungsunternehmen bzw. beim Versicherungsmakler nachzufragen. Gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist zu klären, ob die Versicherung für Studenten eingeschlossen ist und auch keine Altersbeschränkung vorliegt.

Rechtsschutzabsicherung auch für Studenten

In einer aktuellen Privatrechtsschutz-Versicherung werden auch erwachsene, ledige Kinder zum Teil so lange kostenlos mitversichert, bis sie einer beruflichen und bezahlten Tätigkeit nachgehen.

Dabei werden eine Ausbildungsvergütung wie bei einem Dualen Studium, BAföG oder auch eine Studententätigkeit nicht als Gehalt im Rahmen einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gewertet.

Konkret bedeutet das, dass der Student unabhängig von seinem Studentenjob neben dem Studium bei den Eltern mitversichert ist. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Student noch bei den Eltern wohnt oder in einer WG.

In vielen Verkehrsrechtsschutzversicherungen oder kombinierten Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Policen der Eltern sind die Kinder nur als Fahrer des Fahrzeuges der Eltern versichert.

Ein Student mit einem eigenen Fahrzeug oder ein Student, der öfter das Auto seiner Freunde benutzt, benötigt eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Denn nur so ist der Betroffene im Schadensfall, so bei einem Unfall im Straßenverkehr, auch versichert.

Schutz für die Studentenbude

Solange ein Student noch bei seinen Eltern wohnt, ist das Eigentum des Studierenden gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert.

Zieht der Student in eine eigene Wohnung, ist eine eigene Hausrat-Police oder Hausratversicherung nötig. Wird ein Zimmer im Studentenheim oder in einer WG bezogen, dann gelten diese Räumlichkeiten nicht als eigener Hausstand.

Die Versicherung des Hausrates erfolgt über die elterliche Versicherung, wenn eine notwendige Außenversicherung, d.h. ein Versicherungsschutz, der nicht auf die Wohnung der Eltern beschränkt ist, im Versicherungsvertrag vereinbart ist.

Dabei sind einige Einschränkungen zu beachten. Ein solcher Außenschutz kann zeitlich begrenzt, aber auch nur bis zu einem vereinbarten prozentualen oder beitragsmäßigen Anteil und nicht bis zur gesamten Versicherungssumme bestehen.

Es ist aber auch möglich, dass die Hausratversicherung gegen Aufpreis eine umfassendere Mitversicherung des Hausrates der Kinder in der Hausratpolice der Eltern gewährt, wenn die eigenen Kinder nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Versicherungen für Studenten - Die passende Krankenversicherung

Bis zum 25. Lebensjahr kann ein Studierender über die Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Eltern mitversichert werden.

Unter bestimmten Kriterien ist es ist aber auch länger möglich, d.h. Studierende können länger im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden.

Ist ein Elternteil oder beide privat krankenversichert, kann der Student sich ebenfalls privat oder gesetzlich krankenversichern. Das Monatseinkommen des Studenten darf dann aber höchstens 470 Euro betragen.

Für Studierende ohne Familienversicherung ist es möglich, sich bis zum 30. Lebensjahr und höchstens bis zum 14. Semester selbst in der GKV zu versichern.

Aktuell liegt dieser monatliche Beitrag bei 76,85 Euro für die gesetzliche Kranken- und 22,94 Euro beziehungsweise bei ab 23-jährigen Kinderlosen bei 24,82 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Entsprechend der gewählten Krankenkasse ist ein Zusatzbeitrag zwischen 2,64 Euro und 14,29 Euro im Monat fällig.

Für Studierende ist es aber auch möglich, eine private Krankenversicherung und Pflegeversicherung (PKV) zu vergünstigten Studententarifen zu wählen. Je nach Vertrag gewährt eine PKV bessere Leistungen als die GKV.
Studenten, die die PKV wechseln möchte, müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme des ersten Studiums einen Antrag auf Versicherungspflicht-Befreiung bei der bisherigen Krankenkasse stellen.

Sonst ist ein Wechsel von der GKV zur PKV erst nach dem 30. Geburtstag, nach dem 14. Fachsemester oder mit Beendigung des Studiums möglich.

Sonstige Lebensrisiken im In- und Ausland

Studenten, die ein Duales Studium absolvieren, erhalten während der Studienzeit ein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber. Sie werden daher, anders als Studenten in einer Fach-/Hochschule, in diesem Fall wie Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert.

Die fälligen GKV-Beiträge werden vom Gehalt abgezogen und an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Studenten, die zeitweise im Ausland tätig sind, also zum Studium, ein Praktikum absolvieren, sollte auf alle Fälle eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Bei Vorliegen einer gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen die Krankenkassen medizinische Behandlungskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland nur zum Teil und außerhalb der Europäischen Union oftmals gar nicht.

Daher sollten auch die weiteren Versicherungen geprüft werden, ob die Privathaftpflicht- oder -Rechtschutz-Versicherung auch im Ausland gelten.

Generell existiert auch für Studenten das Risiko im In- oder Ausland durch eine Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig zu werden.

Die Leistungen der Sozialversicherungen reichen häufig nicht, um die entstandenen Kosten und Einkommenseinbußen durch eine Erwerbsunfähigkeit vollständig auszugleichen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig bieten auch für Studierende die verschiedensten Versicherungslösungen, um auch möglichen Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.

 

 

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