Private Krankenversicherungen - Alle zufrieden

Privaten Krankenversicherungen: Mitglieder sind sehr zufrieden.
Private Krankenversicherungen bieten umfassende medizinische Betreuung.

Der Ombudsmann der private Krankenversicherungen ist die neutrale Schlichtungsstelle, an die sich Kunden mit privaten Krankenversicherungs-Policen wenden können, wenn sie mit ihrem Krankenversicherer unzufrieden sind. Das Aufkommen an Beschwerden ist jedoch lt. dieser Quelle weiterhin sehr niedrig.

So können sich Versicherungskunden einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung (PKV), die beispielsweise mit der Vertragsverwaltung oder Leistungsregulierung vom Versicherer nicht zufrieden sind, können sich an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Im Streitfall legt diese neutrale Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag vor, der durch den Versicherer in der Regel angenommen wird. Die Schlichtung ist für den Verbraucher gebührenfrei, das bedeutet, er selbst trägt bei der Schlichtung durch den PKV-Ombudsmann kein Risiko. Daraus folgt, dass privat Krankenversicherte nur wenig an ihrem Krankenversicherer zu bemängeln haben.

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Diesen Schluss lässt die im letzten Jahr, aber auch die in den Vorjahren geringe Anzahl an Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Vergleich zur Anzahl aller bestehenden Kranken- und Pflegeversicherungs-Policen zu. Laut Experten sollten sich Versicherte bei Ärger mit dem privaten Krankenversicherer oder seinem Vermittler zuerst an den Versicherer und danach an den Ombudsmann wenden, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Denn nur dann darf der PKV-Ombudsmann tätig werden. Jedes Jahr veröffentlicht der PKV-Ombudsmann einen Tätigkeitsbericht, der unter anderem auflistet, wie viele Beschwerden eingegangen sind.

Private Krankenversicherungen Leipzig - Geringes Beschwerdeaufkommen

Wie aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht hervorgeht, wurden von Versicherungskunden letztes Jahr 6.084 Anträge auf Schlichtung beim PKV-Ombudsmann eingereicht. Davon wurden 1.507 nicht zur Bearbeitung angenommen, unter anderem weil der PKV-Ombudsmann dafür nicht zuständig war – dies ist beispielsweise bei Angelegenheiten der Fall, die die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung betreffen. Ein anderer Grund, warum eine Beschwerde nicht angenommen wird, ist, wenn der Versicherungskunde sein Anliegen vorher nicht dem Versicherer mitteilt.

Insgesamt waren es im Jahr 2016 4.578 zugelassene Beschwerden. Im Vergleich der Anzahl der zugelassenen Beschwerden zur Gesamtzahl der circa 43 Millionen bestehenden privaten Kranken- und Pflegeversicherungs-Policen ergibt sich eine Beschwerdequote von nur 0,01 Prozent. Das ist etwa die gleiche Höhe wie in den letzten fünf Jahren. Laut dem Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmann konnten 2016 3.718 Beschwerden bearbeitet werden. Dabei konnte in jedem vierten Fall die Schiedsstelle dem Antragsteller ganz oder teilweise weiterhelfen. In der Regel wurde ein Schlichtungsverfahren in etwa 14 Wochen nach Eingang der Beschwerde beim Ombudsmann beendet.

Damit ist die Private Krankenversicherung Leipzig von großem Vorteil für Versicherungskunden. Die Versicherungsexperten von Finanzkompass beraten Sie gern zu Ihrer privaten Krankenversicherung Leipzig.