Private Krankenversicherung - Kaum Beschwerden

Private Krankenversicherung - Wenige Beschwerden, zufriedene Mitglieder
Private Krankenversicherung - Zufriedene und enstpannte Mitglieder

(verpd) Erneut verzeichnete der Ombudsmann Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Vergleich zur Anzahl der bestehenden privaten Kranken- und Pflegeversicherungs-Policen ein sehr geringes Beschwerdeaufkommen der Versicherten. Insgesamt bestehen aktuell rund 43 600 000 private Krankenvoll-, Krankenzusatz- und Pflegeversicherungs-Policen. Wer über die Police versichert ist und sich zum Beispiel über die Vertragsverwaltung oder Leistungsregulierung des entsprechenden Krankenversicherers äußern will, kann den Ombudsmann zur Private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV-Ombudsmann) kontaktieren. Diese neutrale Schiedsstelle legt im Konflikt einen Einigungsvorschlag vor, der von den Versicherern in der Regel akzeptiert wird.

Für den Versicherungsnehmer Private Krankenversicherung ist diese Art der Schlichtung kostenfrei, das bedeutet, er trägt für die Streitschlichtung durch den PKV-Ombudsmann kein Kostenrisiko. Laut Experten müssen sich verärgerte Krankenversicherter zuerst an die Private Krankenversicherung  oder dessen Vermittler wenden und danach den Ombudsmann kontaktieren, bevor man eine Gerichtsklage einreicht. Denn nur dann darf der PKV-Ombudsmann tätig werden.

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Private Krankenversicherung - Extrem niedrige Beschwerdequote

Wie jedes Jahr veröffentlichte der PKV-Ombudsmann kürzlich einen Tätigkeitsbericht, der unter anderem auflistet, wie viele Beschwerden letztes Jahr bei ihm eingetroffen sind. 2018 gab es demgemäß 7.348 Beschwerden. Davon waren allerdings nur 6.446 Beschwerden, zur der PKV-Ombudsmann auch verantwortlich war oder tätig werden konnte.

Die restlichen 902 betrafen zum Beispiel weitere Absicherungen, die der PKV-Ombudsmann nicht klären konnte, wie beispielsweise die staatliche Kranken- oder eine eigene Unfall Versicherung. Oder die Beschwerde erfolgte noch, bevor das Beschwerdeanliegen dem Krankenversicherer mitgeteilt wurde, denn auch dann darf der PKV-Ombudsmann nicht tätig werden.

Unter Berücksichtigung der über 43 Millionen Kranken- und Pflege(zusatz)-Versicherungspolicen befindet sich die Beschwerdequote bei rund 0,015 % und ist damit etwa auf Anhieb niedrig wie in 2017. Hochgerechnet auf die Menge der Fälle, bei denen Krankenversicherte Versicherungsleistungen angefordert haben, ist die Beschwerdequote sogar noch geringer.

Private Krankenversicherung - Das kostenfreie Beschwerdeverfahren

Im Direktvergleich zum Verlauf ist ein Schlichtungsverfahren durch den PKV-Ombudsmann für den Versicherten bzw. Versicherungskunden nicht nur unentgeltlich, bezogen auf die Verfahrensdauer,  ist es durchschnittlich auch wesentlich kürzer. Liegen alle benötigten Beschwerdeunterlagen vor, wird das Schlichtungsverfahren grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen oder der PKV-Ombudsmann legt innerhalb diesem Zeitpunkt einen Schlichtungsvorschlag vor.

Die Wahl des PKV-Ombudsmanns wird üblicherweise durch die betreffenden Krankenversicherern angenommen. Wer jedoch als Versicherungsnehmer beziehungsweise Versicherungskunde mit dem Schlichtungsergebnis nicht zufrieden ist, kann anschließend sein Recht oder seine Erwartungen immer noch laut Gesetz einklagen.

Ausführliche Angaben zum Schlichtungsverfahren, beispielsweise worauf man bei der Einreichung einer Beschwerde achten muss, bietet das Webportal des PKV-Ombudsmanns

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