Private Unfallversicherung versus lückenhaftem gesetzlichen Unfallschutz

Die private Unfallversicherung von Finanzkompass Leipzig leistet bei Unfällen im Beruf und in der Freizeit.
Die private Unfallversicherung von Finanzkompass Leipzig bietet umfassenden Schutz bei Unfällen in der Freizeit und im Berufsleben.

(verpd) Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass jeder Unfall während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Nicht nur beim Toilettengang oder während der Pause in der Kantine kann der gesetzliche Unfallschutz verwehrt werden. Das belegen diverse Gerichtsurteile. Nur die private Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz während der Arbeitszeit und in der Freizeit.

Arbeitnehmer sind prinzipiell auf dem Arbeitsweg und während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert. Doch nicht jeder Unfall wird als Arbeitsunfall anerkannt und es besteht in diesem Fall auch kein gesetzlicher Unfallschutz. Dabei ist es egal ob, ob sich der Unfall in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder im Homeoffice ereignete.

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„Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten“, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Das scheint einfach auf den ersten Blick, ist es aber nicht.

Unten Umständen gehört nicht alles, was während der Arbeitszeit erledigt wird, auch tatsächlich zur Berufsausübung.

Kein gesetzlicher Unfallschutz für private Tätigkeit …

Ein Arbeitnehmer steht während der Ausführung der Aufgaben, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind, sowie während Handlungen, die notwendig sind, um diese Tätigkeiten zu erfüllen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

So fallen neben den beruflichen Aufgaben auch das Aufräumen, Befördern, Reinigen, Instand halten oder die Erneuerung von Arbeitsgeräten unter den gesetzlichen Unfallschutz.

Dazu zählt auch das Aufstellen eines neuen Computers, einschließlich der Installation der Software sowie das Beschaffen und Wechseln von Drucker- oder Kopierpapier zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Das ist auch der Fall, wenn im Homeoffice das Papier aus dem Keller geholt werden muss, der ja nicht zum eigentlichen Arbeitsraum zählt. Handelt es sich aber um eine private Verrichtung greift die gesetzliche Unfallabsicherung nicht.

Der gesetzliche Unfallschutz besteht nicht, wenn eine Rauchpause einlegt oder die Toilette aufgesucht wird.  Wer im Homeoffice ein privates Päckchen vom Postboten entgegennimmt und dabei zu Schaden kommt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) betont zudem: „Das Essen und Trinken während einer Arbeitspause sind grundsätzlich keine versicherten Tätigkeiten, da sie dem privaten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind.“

… wie Essen und Trinken

Die üblichen Betriebswege am Arbeitsplatz sowie im Homeoffice sind gesetzlich versichert. Das heißt innerhalb der Betriebsstätte ist der Weg zu den Arbeitsgeräten, in die Kantine oder zur Toilette und wieder zurück zum Arbeitsplatz gesetzlich unfallversichert.

Seit dem 18. Juli 2021 sind auch die Betriebswege in der Wohnung zu Räumen außerhalb des Arbeitszimmers im Homeoffice versichert, um z.B. Druckerpapier für den Firmendrucker zu holen, sondern auch der Gang zur Toilette oder Weg zur Küche.

Das gilt auch, wenn der Postmann klingelt und der Arbeitnehmer dazu sein Arbeitszimmer verlassen muss, um die geschäftliche Post an der Haustüre an zuzunehmen.

Der gesetzliche Unfallschutz entfällt, wenn es zu einem Unfall in den Sanitärräumen oder in der Kantine des Arbeitgebers kommt. Das trifft auch zu, wenn der Arbeitnehmer im Bad oder der Toilette beim Homeoffice, aber auch in der Küche während dieser Zeit verunfallt.

Wer auf der Toilette in der Betriebsstätte auf den Fliesen ausrutscht und sich dabei verletzt, hat laut einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (Az.: S 13 U 1826/17) keinen gesetzlichen Unfallschutz. Das gewährleistet nur die private Unfallversicherung.

Ein Arbeitnehmer ist im Schadensfall auch nicht versichert, wenn er zum Essen holen das Betriebsgelände verlässt. Er erhält in diesem Fall auch keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das belegt auch ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 1 U 4282/12).

Die private Unfallversicherung Leipzig leistet auch bei diesen Schadensfällen. Laut BG ETEM sind zwar die Wege auf dem Gelände des Arbeitgebers sowie außerhalb des Betriebes zum und vom Essensplatz versichert.

Es ist zu beachten, dass die Wege außerhalb des Betriebes zur Beschaffung von Mahlzeiten nur dann unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen, „wenn der Einkauf dem alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient“.

Private Unfallversicherung - Geschützt in der Freizeit und im Beruf

Die gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung dazu belegen, dass die Grenzen zwischen privater und beruflicher Tätigkeit in der Arbeit oft fließend sind.

So ist es möglich, dass für einen Unfall während der Arbeitszeit kein gesetzlicher Unfallschutz gewährt wird.
Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung greifen sollt, reichen die Leistungen, insbesondere bei einer unfallbedingten Invalidität, Berufs- oder gar Erwerbsminderung nicht aus, um die teils hohen Einkommenseinbußen und Zusatzkosten des Verunfallten auszugleichen.

Aufgrund des lückenhaften und in schweren Fällen auch unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes ist es daher sinnvoll, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Eine private Unfallversicherung gewährleistet den Versicherungsschutz für private wie auch berufliche Unfälle. Eine Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung leistet nicht nur, wenn die Berufs- oder Erwerbsminderung aufgrund eines privaten oder beruflichen Unfalles verursacht wurde, sondern auch, wenn eine Krankheit oder ein Unfall dazu geführt hat.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren Arbeitnehmer gern zum Thema Private Unfallversicherung. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.

 

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