Unfallversicherung - Kein Risiko eingehen

Private Unfallversicherung sichert die Zukunft.
Eine Private Unfallversicherung von Finanzkompass Leipzig gewährt Schutz und Sicherheit.

(verpd) Auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird auf dem Arbeitsweg jedoch ein Umweg genommen oder wird der Arbeitsweg gar unterbrochen, um einkaufen zu gehen, der ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht gesetzlich unfallversichert. Eine private Unfallversicherung bietet hier mehr Schutz. Werden das Kind oder die Kinder vom Kindergarten oder der Schule abgeholt, dann besteht der Unfallschutz aber weiter. Die Voraussetzungen dafür sind gesetzlich geregelt, d.h. wann ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert ist. Allgemein steht nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Unfallart wird als Wegeunfall bezeichnet.

Auch wenn es auf die besonderen Umstände ankommt, so kann jede Unterbrechung und jeder Umweg den gesetzlichen Unfallschutz kosten.

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Unfallversicherung - Achtung vor Umwegen und Unterbrechungen

Der gesetzliche Unfallschutz für einen Arbeitnehmer geht verloren, wenn dieser seinen sonst üblichen Weg zur Arbeit aus privaten Gründen unterbricht oder einen Umweg nimmt.

Auch wenn nur einige Meter vom üblichen Weg zur Arbeit abgewichen oder dieser gar unterbrochen wird, um einzukaufen oder zur Tankstelle zu fahren oder um am Automaten Geld zu holen, ist während der Unterbrechung nicht mehr gesetzlich unfallversichert.

Wir die Unterbrechung nach 2 Stunden beendet und der direkten Arbeitsweg fortgesetzt, gilt wieder der für den Rest der Strecke wieder der gesetzliche Unfallschutz.

Der gesetzliche Unfallschutz entfällt, wenn die Unterbrechung des Arbeitsweges aus privaten Gründen mehr als zwei Stunden dauert. Weitere Informationen dazu sind unter  Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zu finden. Weitere Details im gehen aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) (Az.: B 2 U 23/03 R) hervor.

Unfallversicherung - Besonderheiten für Eltern und Fahrgemeinschaften

Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht zudem für Änderungen des Arbeitsweges, die Eltern laufen oder fahren, um ihre Kinder in den Kindergarten, in eine Tagesbetreuung oder in die Schule zu bringen oder abzuholen.

Weitere Ausnahmeregelungen bestehen für Abweichungen vom direkten Arbeitsweg und sind gesetzlich unfallversichert, wenn man mit anderen Erwerbstätigen oder Personen, die gesetzlich unfallversichert sind, eine Fahrgemeinschaft hat und diese von zu Hause abholt und/oder zur Arbeitsstätte bringt. Es ist auch nicht zwingend, dass es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt.

Allgemein gilt, nur ein Arbeitnehmer, der sich bei einem versicherten Arbeits- oder Wegeunfall verletzt, hat Anspruch auf entsprechende Leistungen vom gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger wie zum Beispiel der branchenspezifischen Berufsgenossenschaft.

Diese Leistungen beinhalten z.B. die medizinische Versorgung, Reha-Maßnahmen, ein Verletztengeld und/oder eine Unfallrente.

Unfallversicherung - Wann ein Umweg gesetzlich unfallversichert ist

So muss nicht jeder Umweg und jede Unterbrechung auf dem Arbeitsweg zwingend zum Verlust des gesetzlichen Unfallschutzes führen. Wenn ein Arbeitnehmer aus bestimmten Gründen eine andere als die kürzeste Strecke wählt, bleibt er auch hierbei unfallversichert.

So um einem Stau zu entgehen oder um aus sonstigen Gründen eine bessere Verkehrsverbindung zu haben. Der Arbeitnehmer schätzt diesen Weg als schneller oder sicherer ein. Oder es müssen Umwegen während des Arbeitsweges aufgrund einer Umleitung durch eine Baustelle oder einen Unfall gefahren werden.

Aber auch andere Arbeitswege, die zwischen der Arbeitsstelle und der eigenen Wohnung liegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Das wird durch ein Urteil des BSG (Az.: B 2 U 40/97 R) belegt. …

Gemäß dem Urteil besteht ein gesetzlicher Unfallschutz für den Weg von einem anderen Ort zur Arbeit, wenn die Wegstrecke im angemessenen Verhältnis zur Entfernung des normalen Arbeitsweges steht und der Aufenthalt an dem anderen Ort mindestens zwei Stunden betragen hat.

Damit ist auch der Weg zu Bekannten, um bei diesen zu übernachten oder nach der Übernachtung direkt in die Arbeit zu fahren, auch gesetzlich unfallversichert. Deren Wohnung nicht unwesentlich weiter von der Arbeitsstelle entfernt liegt als die eigene.

Unfallversicherung - Lückenhafter gesetzlicher Unfallschutz

Doch ein gesetzlicher Unfallschutz besteht für die Mehrheit der Unfälle nicht. So nicht für Freizeitunfälle, wie z.B. Unfälle im Haushalt, bei privaten Fahrten oder beim Sport.

So können auch die geringsten Abweichungen oder Unterbrechungen vom direkten Weg zum Verlust der gesetzlichen Unfallabsicherung führen. Für die meisten Selbstständige, Hausfrauen und auch Hausmänner, sowie Kinder, die nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen, in der Regel kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung reichen aber häufig nicht aus, um unfallbedingte Zusatzkosten und/oder Einkommenslücken ausreichend abzudecken.

Ein Arbeitnehmer, der infolge eines gesetzlich unfallversicherten Arbeits- oder Wegeunfalles erwerbsgemindert ist und daher weniger als gewohnt verdient, muss trotz einer möglichen gesetzlichen Unfallrente mit den Einbußen beim Einkommen zurechtkommen.

Die freien Versicherungsmakler und Finanzberater von Finanzkompass Leipzig empfehlen diesbezüglich diverse, für den individuellen Bedarf passende Lösungen an.

So ist der Betroffene nach einem Unfall trotz eines möglichen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes finanziell ausreichend abgesichert.  Das ist mit einer privaten Unfallversicherung möglich.

Aber auch mit einer Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und/oder Krankentagegeld-Versicherung können unfallbedingte Einkommensausfälle und Zusatzkosten abgedeckt werden

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