Altersvorsorge - Klarheit über die Rentenhöhe

Altersvorsorge Leipzig - Lassen Sie sich zur von den unabhängigen Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig beraten.
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(verpd) Für die meisten Bürger ist die Berechnung der eigenen gesetzlichen Rentenansprüche für die Altersrente ein Buch mit sieben Siegeln. Die Formeln und die Faktoren sind vom Nichtfachmann kaum zu verstehen. Die Altersvorsorge ist aber für jeden wichtig. So wurden zwei Ratgeber aktualisiert, die für Aufklärung sorgen sollen. Einer für die neuen Bundesländer, der andere für die alten Länder.

Rente so wird sie berechnet neue Bundesländer

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Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente, je nach Altersrentenvariante hat nur der, der eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit) von mindestens fünf bis 45 Jahren aufweisen kann.

Das jeweilige Renteneintrittsalter muss auch erreicht sein. Die Höhe der Renten hängt von verschiedenen Kriterien ab. Das bestätigt auch der Aufruf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Die individuelle Dauer der Versicherungszeit ist entscheidet, wie auch die Höhe der Beiträge, die man selbst, wie aber auch im Mittel alle gesetzlich Rentenversicherten an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Weiterhin sind die Art der gesetzliche Altersrente, die man beanspruchen möchte und das Renteneintrittsalter von Bedeutung.

Altersvorsorge - Die Rentenformel und die persönlichen Entgeltpunkte

Die Rentenberechnung sowie die darin genutzten Fachbegriffe werden in den kostenlosen  Broschüren „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ der DRV erklärt. Diese kann man kostenlos von der Website herunterladen.

Vereinfacht lautet die Formel zur Berechnung der Rente laut den Vorgaben vom DRV: "Höhe der Altersrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor."

Die für die Rentenhöhe wichtigen Entgeltpunkte berechnen sich zum Beispiel aus der Höhe des Jahreseinkommens, für das man gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat, im Vergleich zum durchschnittlichen Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten.

Das kann auch so formuliert werden: „Verdient man in einem Jahr so viel wie das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält man für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, erhält anteilig über und wer weniger verdient unter 1,0 Entgeltpunkte.“

Für Zeiten, die rentenrechtlich relevant sind, wie die Kindererziehungszeiten, kann es auch Entgeltpunkte geben. Selbst wenn man in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen hatte. Zur Berechnung der persönlichen Höhe der Rente werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Beginn der Rente zusammengestellt. Mit der privaten Altersvorsorge muss jeder rechtzeitig selbst starten.

Altersvorsorge - Vom Zugangsfaktor bis zum aktuellen Rentenwert

Die Höhe des Zugangsfaktors ist davon abhängig, ob das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter für die jeweilige Altersrentenart eingehalten wurde. Wer mit Eintritt Rentenalter in Rente geht, erhält den Zugangsfaktor 1,0. Kommt es zu einem späteren Beginn der Rente, obwohl das Alter zum Renteneintritt bereits erreicht wurde, gibt es Zuschläge, und der Zugangsfaktor liegt über 1,0.

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist bereits mit 63 Jahren möglich, wenn die  Wartezeit von 35 Jahren  eingehalten wurde. Hierbei muss eine Kürzung der Rente (Rentenabschläge) hingenommen werden.

In diesem Fall ist der Zugangsfaktor entsprechend kleiner als 1,0. Der aktuelle Rentenwert entspricht der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Arbeitnehmer, der in der Regel das mittlere Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bekommen würde.

Der aktuelle Rentenwert ist vom gesetzlich Rentenversicherten nicht beinflussbar. Dieser liegt pro erreichtem Entgeltpunkt bei 33,05 Euro in den alten und bei 31,89 Euro in den neuen Ländern. Der Rentenartfaktor hat bei allen Arten der gesetzlichen Altersrente die Höhe von 1,0. Dieser Wert ist wichtig zur Berechnung der Rentenhöhe.

Altersvorsorge - Hilfe bei der Ermittlung der Alterseinkünfte

Die voraussichtliche Rentenhöhe wird durch die jährliche Renteninformation von der DRV übermittelt. Diese Informationen erhält jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist und fünf oder mehr Jahre Beiträge eigezahlt hat, die rentenrechtlich relevant sind.

Es werden die Summe der bisher erreichten Entgeltpunkte und die bekannten Versicherungszeiten genannt.  Zur Renteninformation gehört eine Hochrechnung, die die Höhe der Regelaltersrente angibt

Dabei geht man davon aus, dass sich die Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zur Regelaltersgrenze nicht verändern wird. Die prognostizierte Rentenhöhe der gesetzlichen Altersrente kann auch über die  deutschlandweite Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV angefragt werden.

Wer es aber ganz genau wissen möchte, sollte sich von den unabhängigen Versicherungsmaklern von Finanzkompass Leipzig beraten lassen. Den Experten stehen diverse Softwaretools zu Verfügung, mit denen nicht nur die voraussichtliche individuell gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch das Einkommen aus sonstigen Einkünften wie Vermietungen und Kapitalanlagen berechnet werden kann. Damit wird die Planung der eigenen Altersvorsorge optimiert.

So wird auch ermittelt, ob das zur Verfügung stehende Einkommen im Alter ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstil beibehalten zu können. Dabei werden auch solche Faktoren wie Inflation im Zusammenhang mit der Altersvorsorge berücksichtigt.