Altersvorsorge - Frühester Rentenbeginn

Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig
Frühzeitige Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Die gesetzliche Altersrente kann man nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen. Entsprechend der Altersrentenart muss ein gesetzlich festgeschriebenes Alter Renteneintritt erreicht sein. Seit dem Jahr 2012 bis 2031 wird das frühestmögliche Eintrittsalter für bestimmte Altersrenten erhöht. So wird im Jahr 2031 die gesetzliche Altersrente erst mit 67 Jahren möglich sein. Mit der frühzeitigen Altersvorsorge Leipzig kann man schon in jungen Jahren den Lebensabend finanziell absichern.

In der BRD existieren mehrere Arten der gesetzlichen Altersrente. Das ist die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wir auch als Rente ab 63 bezeichnet.

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Eine Rente kann man nur beanspruchen, wenn man das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter (Altersgrenze) der jeweiligen Rentenart erreicht hat.

Für einige Altersrentenarten wird seit dem Jahr 2012 bis 2031 das Eintrittsalter schrittweise angehoben.

Das wirkt sich nicht nur auf alle aus, die erstmalig eine Rente beziehen wollen, auch für Rentenanwärter, die durch den früheren Eintritt in die Rente Rentenabschläge hinnehmen.

Wer im Jahr 2021 63 Jahre alt wird und eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen beziehen möchte, muss Abschläge bei der Rente akzeptieren.

Altersvorsorge Leipzig - Normale Altersrente

Die reguläre Altersrente erhält jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren, die vorgegeben Wartezeit, erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht hat.

Seit dem Jahr 2012 wird die Grenze für das Alter für die allgemeine Altersrente für jene, die ab 1947 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr in Schritten erhöht.

So müssen die seit 1947 bis zum Jahr 1958 Geborenen jeweils einen Monat älter sein, um in Rente gehen zu können, als diejenigen, die im Vorjahr geboren wurden; bei den 1959 bis 1964 Geborenen sind es jeweils zwei Monate.

Während Bürger, die 1946 geboren wurden, noch mit 65 Jahren eine reguläre Altersrente bekamen, mussten im Jahr 1947 Geborene bereits 65 Jahre und einen Monat alt und 1948 Geborene 65 Jahre und zwei Monate alt sein.

Ein im Jahr 1955 zur Welt gekommener Rentenanwärter konnte frühestens mit 65 Jahren und neun Monaten eine Regelaltersrente bekommen.

Mit der frühzeitigen Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig ist der wohlverdiente Ruhestand ohne Abschläge finanziell gesichert.

Ein 1956 Geborener muss dafür bereits mindestens 65 Jahre und zehn Monate alt sein. Ab 2031 können dann alle, die 1964 oder später zur Welt kamen, die Altersrente frühestens mit 67 Jahren in Anspruch nehmen.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Gesetzlich Rentenversicherte, die 1951 oder 1952 geboren sind, hatten die Gelegenheit, sofern sie die sonstigen Bedingungen wie eine 45-jährige Wartezeit erfüllten, bereits mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu bekommen.

Seit dem Jahr 2016 wird für alle nach dem Datum zur Welt gekommenen das Eintrittsalter Rente für diese abschlagsfreie Rentenart vom 63. auf das 65. Lebensjahr erhöht.

Im Detail müssen die 1953 bis 1957 Geborenen jeweils einen Monat älter sein, um in Altersrente gehen zu können, als diejenigen, die ein Jahr zuvor zur Welt kamen; bei den 1958 bis 1964 Geborenen sind es jeweils zwei Monate.

Wer 1957 geboren ist, kann bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Nur ein Jahrgang später, also für alle, die 1958 geboren sind, beträgt das früheste Eintrittsalter in die Rente bereits 64 Jahre.

Wie die Anhebung der Altersgrenze der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte wirkt, wird hier klar: Wer am 31. Dezember 1957 geboren wurde, kann zum 1. November 2021 in Rente gehen (mit 63 Jahren und zehn Monaten).

Wer nur einen Tag später auf die Welt kam, also am 1. Januar 1958, erhält dagegen frühestens am 1. Januar 2022, also zwei Monate später eine solche Rente (mit 64 Jahren). Alle ab 1964 Geborenen können die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte dann erst mit 65 Lebensjahren in Anspruch nehmen.

Durch die Anhebung des Alters ändern sich die Abschläge

Es gibt auch Arten der Rente, die einen vorzeitigen Beginn der Rente möglich machen, wenn Abschläge bei der Rente in Kauf genommen werden. Dazu zählt die Altersrente für langjährig Versicherte, die einen Renteneintritt bereits im Alter von frühestens 63 Jahren möglich macht. Eine 35-jährige Wartezeit muss nachgewiesen werden können. Mit der Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig wird der Ruhestand gesichert.

Die Rentenabschlagshöhe ist abhängig vom Geburtsdatum, dem tatsächlichen Renteneintrittsdatum und der Altersgrenze, ab dem eine abschlagsfreie Rente möglich ist.

Für jeden Monat, den man der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte – das ist seit einigen Jahren die gleiche Altersgrenze wie für die reguläre Altersrente – in Rente geht, werden 0,3 Prozent Abschlag bei der Rente eingerechnet.

Wer vor 1949 geboren wurde und mit 63 Jahren vorzeitig in Rente mit Abschlägen gehen will, hat seitdem eine Abschlagshöhe von 7,2 Prozent – die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente lag damals noch bei 65 Jahren. Beim Beginn der Rente mit 63 Jahren wurden daher 24 Monate Abschlag zu je 0,3 Prozent berechnet.

Für den Jahrgang 1958 liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei 66 Jahren. Wer also 1958 zur Welt kam und 2021 genau zu seinem 63. Geburtstag in Rente geht, hätte noch insgesamt drei Jahre (36 Monate) bis zur abschlagsfreien Altersgrenze und muss demnach 36 mal 0,3 Prozent, also 10,8 Prozent Abschläge bei der Rente hinnehmen.

Für alle die 1957 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren und elf Monaten. Der Jahrgang 1957, die 2020 mit 63 Jahren in Rente gingen, haben 35 Abschlagsmonate und eine Abschlagshöhe von 10,5 Prozent. Die persönliche Altersvorsorge wird immer wichtiger.

Altersvorsorge Leipzig - Wissenswertes rund um die Rente

Die höchsten Abschläge bei der Rente, bei Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte, gibt es für die Jahrgänge ab 1964. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente ist auf 67 festgelegt. Wer also mit 63, d.h. zum frühestmöglichen Zeitpunkt, in die Rente eintreten möchte, muss 48 Monate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent) akzeptieren.

Eine Übersicht der verschiedenen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart ist auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format zu finden.

Die Website Deutschen Rentenversicherung (DRV) bietet den Rentenbeginn- und -höhenrechner. Jeder Rentenanwärter kann hier prüfen, in welchem Alter er welche gesetzliche Art der Altersrente mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnte, sofern er die dafür angegebene Wartezeit einhält.

Das Thema Altersrente ist in der bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der DRV nachzulesen.

Da gesetzliche Altersrente, ob nun mit oder ohne Abschläge, ist nicht ausreichend, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Um so wichtiger ist die Altersvorsorge Leipzig.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Altersvorsorge Leipzig und zu den Möglichkeiten, schon in jungen Jahren die passende Altersvorsorge Leipzig zu planen und umzusetzen.

Mit den entsprechenden Tools zur Finanzanalyse sowie einer individuell passenden Vorsorgestrategie zur Altersvorsorge Leipzig wird der Lebensabend finanziell abgesichert.