Krankenversicherung - Behandlungsfehler durch Ärzte

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(verpd) Die medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben jüngst für das Jahr 2015 die Bilanz gutachterlich aufgedeckter Behandlungsfehler vorgestellt. Insgesamt gingen sie über 14.800 Vorwürfen von Fehlbehandlung nach. In rund jedem vierten Fall habe sich dieser Verdacht bestätigt. Aufgedeckt werden konnte allerdings nur die sprichwörtliche Spitze eines Eisbergs.

Die Ergebnisse seien nicht repräsentativ, weil es keine Meldepflicht für Behandlungsfehler gebe. Mit dem vor drei Jahren eingeführten Patientenrechtegesetz seien die Behandlungsfehler-Vorwürfe von Jahr zu Jahr gestiegen, erklärte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (MDS).

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Dies belegt die vor Kurzem vorgestellte Jahresstatistik 2015 der Behandlungsfehler-Begutachtung von MDS und Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Gronemeyer betonte diesbezüglich: „Versicherte müssen wissen, dass sie einen Rechtsanspruch auf die Unterstützung durch ihre Krankenkasse bei der Aufklärung eines Behandlungsfehler-Verdachts haben. Die Krankenkasse berät und beauftragt wenn nötig den MDK mit der Erstellung eines medizinischen Sachverständigen-Gutachtens. Die Begutachtung erfolgt unvoreingenommen und interessenneutral. Sie ist für die Versicherten kostenfrei.“

Behandlungsfehler - Die meisten Vorwürfe betreffen Kliniken und Operationen

Nur wenn der Facharzt mittels Befunden und Gedächtnisprotokoll des Patienten feststellt, dass eine Fehlbehandlung vorliegt und dadurch ein Schaden verursacht wurde, hat der betroffene Patient laut MDS auch Aussicht auf Schadenersatz. Von den letztes Jahr begutachteten 14.828 vermuteten Behandlungsfehlern – 2014 waren es 14.663 Fälle – erwiesen sich 4.064 beziehungsweise 27,3 Prozent als berechtigt.

Wie Professor Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern, weiter ausführte, betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung zumeist in Krankenhäusern. Hier standen wie letztes Jahr auch chirurgische Eingriffe im Mittelpunkt, die den Patienten nicht ganz geheuer vorkamen.

Von den 9.899 im stationären Bereich (davon 7.693 im Operationssaal) untersuchten Fällen zeigten sich 26,1 Prozent als Behandlungsfehler. Im ambulanten Bereich gab es 4.905 Vorwürfe. Hier ergab sich eine Quote von Behandlungsfehlern mit Schäden von 29,6 Prozent.

Behandlungsfehler - In der Pflege und der Zahnmedizin gab es eine hohe Fehlerquote

Schlüsselt man die Vorwürfe über Behandlungsfehler auf die Fachgebiete auf, dann entfallen 54 Prozent auf die Orthopädie und Chirurgie. Die meisten Behandlungsfehler gab es im Teilbereich Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Fehlerquote lag hier bei 28,3 Prozent von 4.695 untersuchten Fällen. Auffällig ist eine Fehlerquote von 52,5 Prozent im Bereich der Pflege, in dem 768 Beschwerden vorlagen.

Auch in der Zahnmedizin mit 1.101 Fällen liegt die Quote mit 41 Prozent überdurchschnittlich hoch. Die MDK-Vertreter listeten zudem eine Reihe sogenannter „Never Events“ auf – eigentlich leicht zu vermeidende, aber folgenschwere Behandlungsfehler. Dies gilt etwa für bei Operationen vergessene Materialien (wie etwa eine Nadel) oder einen versehentlich an ein Gelenk angenähten Nerv.

Insgesamt gab es hier 225 anerkannte Fälle. Insgesamt führten Behandlungsfehler bei 3.156 Behandlungsfällen, das sind rund 21 Prozent aller gemeldeten Fälle, zu einer Schädigung des Patienten. Konkret waren Fehlbehandlungen bei 2.080 Patienten die Ursache für einen vorübergehenden und bei 913 Betroffenen für einen dauerhaften Schaden.

Des Weiteren mussten bei 38 Patienten wegen Behandlungsfehlern lebensrettende Maßnahmen durchgeführt werden. 125 Patienten verstarben infolge einer fehlerhaften Behandlung.

Behandlungsfehler - Rund um das Thema Patientenrechte

Gronemeyer und Zobel wiesen bei der Vorstellung aber immer wieder darauf hin, dass man aus dem nur rudimentären Zahlenmaterial keine wirklichen Schlüsse ziehen könne. Deshalb mache es auch keinen Sinn, die aufgedeckten Fehler in ein Verhältnis zu den jährlich millionenfachen ärztlichen Behandlungen zu setzen.

Für die Patientensicherheit sei es aber unerlässlich, Fehler zu analysieren und Fehlerquellen zu erkennen. „Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um die Entwicklung von Strategien zur Fehlervermeidung“, sagte Zobel. Hier könnten die MDK-Daten helfen. Detaillierte Informationen über die Rechte, die man als Patient hat, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet, enthält der zweiseitige Flyer „Was Sie als Patient wissen sollten“, der kostenfrei beim MDK heruntergeladen werden kann.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) kümmern sich die privaten Krankenversicherer um Beschwerden über vermutete ärztliche Kunstfehler, wie ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung erklärte. Umfassende Auskünfte zum Thema Patientenrechte insgesamt enthält die 86-seitige Broschüre „Ratgeber für Patientenrechte“, die beim Bundesministerium für Gesundheit heruntergeladen oder bestellt werden kann.

Ausführungen zum Thema Patientenrechte bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), eine gemeinnützige GmbH, die im Auftrag des Gesetzgebers Bürger objektiv und kostenfrei rund um das Thema Gesundheit informieren soll, unter anderem bei der Beratung und im Webportal.