Unfallversicherung - Sturz in Fußgängerzone

Sturz auf dem Fußweg - Die private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr.
Die private Unfallversicherung biet rund um die Uhr Schutz.

(verpd) Wenn eine Stadtverwaltung in einer Fußgängerzone kleine Metallplatten verlegen lässt, muss sie davon ausgehen, dass diese bei Feuchtigkeit eine Rutschgefahr darstellen. Aber auch die Passanten müssen vorsichtig sein – zumal sich die Platten mit einem Schritt umgehen lassen. Das belegt ein Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel (Az.: 13 O 99/12). Eine Frau war in einer Fußgängerzone in der Innenstadt von Kiel auf einer sogenannten „Sprotten-Platte“ ausgerutscht und gestürzt. Die finanziellen Folgen eines Unfalls deckt die Unfallversicherung ab.

Unfallversicherung - Sturz in der regennassen Fußgängerzone

Dabei hatte sie sich einen Bruch des rechten Fußes zugezogen. Als Folge davon konnte sie sich ein Vierteljahr lang nur mit Unterarmgehstützen fortbewegen. Sie forderte von der Stadtverwaltung ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro und die Erstattung der Kosten für ein Attest und weitere Kosten. Als diese das ablehnte, reichte das Sturzopfer Klage vor dem Landgericht ein.

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Unfallversicherung - Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt

Die Stadtverwaltung beantragte, die Klage abzuweisen. Aus ihrer Sicht stellten die 400 „Sprotten-Platten“ in der Kieler Fußgängerzone keine erhöhte Rutschgefahr dar. Es handelt sich dabei um 24 mal 24 Zentimeter große Messingplatten mit einem Sprottenrelief, in das der jeweilige Name des Spenders eingraviert ist, der mit einem Beitrag die Umgestaltung zur Fußgängerzone im Jahr 1988 ermöglichte. Nach einigem Hin und Her akzeptierte die Beklagte aber die Aussage der Klägerin, dass am Unfalltag Nieselregen herrschte und die schon stark abgelaufenen Platten dadurch rutschig waren. Das Gericht stellte fest, dass dies unstreitig Ursache für den Sturz und die daraus folgende Körperverletzung war.

Die Beklagte hätte ihre Pflicht zum Handeln schuldhaft nicht erfüllt. Sie hätte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht besondere Sicherungsvorkehrungen für die „Sprotten-Platten“ vornehmen müssen, die aufgrund des Metalls und ihres Alters eine erhöhte Rutschgefahr darstellen. Zudem handelte es sich bei dem Weg um eine Fußgängerzone, die dazu einlädt, weniger auf den Gehweg, sondern mehr auf die Geschäfte zu achten – im Gegensatz zu einem Wanderweg, bei dem der Wanderer eher mit Unebenheiten rechnet.

Unfallversicherung - Zu sorglos

Aber auch die Klägerin trägt nach Ansicht des Gerichts eine Mitschuld. Zwar wurde berücksichtigt, dass ihre Lebensqualität ein Vierteljahr lang deutlich eingeschränkt war. Aber sie hätte fahrlässig die Gefahrenquelle verkannt. Auch hätte ihr bewusst sein müssen, dass von den „Sprotten-Platten“ eine erhöhte Rutschgefahr ausgeht, zumal sie ortskundig war. Die Platten seien leicht erkennbar und es sei ohne Weiteres möglich, sie einfach nicht zu betreten, indem man mit einem normal großen Schritt über sie hinweggeht. Das Gericht hielt deshalb ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro für angemessen.

Die Kosten des Rechtsstreits müssen die Klägerin zu 66 Prozent und die Beklagte zu 34 Prozent tragen. Eigensicherung Das Urteil belegt, dass nicht immer ein anderer für einen erlittenen Schaden voll und ganz haftet. Daher ist eine individuelle Absicherung empfehlenswert, die auch für solche und andere Fälle zumindest die finanziellen Folgen einer möglichen Gesundheitsschädigung abdeckt. Eine private Unfallversicherung bietet beispielsweise rund um die Uhr einen weltweiten Schutz. Es kann eine für die persönliche Situation angemessene Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden.

Private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr

Einkommenseinbußen sind trotz einer eventuellen Leistung aus der gesetzlichen Kranken- und/oder Rentenversicherung möglich, da diese, wenn überhaupt, nur einen Teil des bisherigen Erwerbseinkommens bei vorübergehender Arbeits- oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ersetzen. Ausgleichen lassen sich solche fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Absicherungen zum Beispiel durch eine private Krankentagegeld-Versicherung und/oder eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Das vom Gericht zugesprochene Schmerzensgeld zeigt aber auch, dass es durchaus sinnvoll sein kann, sein Recht einzuklagen. Eine Privatrechtsschutz-Versicherung bietet zum Beispiel einen Kostenschutz für Fußgänger und Radfahrer, wenn sie aufgrund eines Unfalles Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung beim Unfallverantwortlichen einklagen. Denn eine solche Police übernimmt unter anderem in solchen Streitfällen die Prozesskosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und der Versicherer vorab eine Deckungszusage erteilt hat.