Berufsunfähigkeit führt oft zur Armut

Wer nach einem Unfall einen bleibenden Schaden davon trägt, ist mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung abgesichert
Berufsunfähigkeits-Versicherung schützt im Falle einer Erwerbsunfähigkeit

(verpd) Ende 2018 waren mehr als 519.000 Erwachsene im erwerbsfähigen Alter, die aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben konnten, auf eine Grundsicherung angewiesen. Mehr als ein Drittel dieser Betroffenen hatte aber auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente aufgrund der Erwerbsminderung. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet finanzielle Sicherheit.

Mehr als 519.100 Personen  hatten Ende 2018 laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) Anspruch auf eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Seit der Einführung der Grundsicherung bei Erwerbsminderung als staatliche Sozialleistung im Jahre 2003, ist das der höchste Stand. Anspruch auf eine Grundsicherung haben Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine oder nur weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und den Lebensunterhalt nicht aus einem sonstigen eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

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Von 2017 bis 2018 ist die Zahl der dauerhaft erwerbsgeminderten Personen, die auf eine solche Grundsicherung angewiesen waren, um 4.400 Betroffene gestiegen. Das ist nicht ganz ein Prozent. Die Leistungen der Sozialhilfe werden maximal bis zur Altersgrenze, ab der der Betroffene Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat, an die Betroffenen ausgezahlt.

Berufsunfähigkeits-Versicherung - Trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Von den rund 519.100 Beziehern einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung hatten fast 195.300 Betroffene Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung. Zu diesen Renten gehören auch die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder die gesetzliche Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder auch einer Berufskrankheit.

Fast 38 Prozent der Empfänger einer solchen Grundsicherung reichte der alleinige Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

Bei den restlichen 62 Prozent bestand trotz der vorhandenen Erwerbsminderung gar kein Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente, weil sie zum Beispiel zu kurz oder – wie die meisten Selbstständigen – gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Aufgrund einer fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Rentenabsicherung im Falle einer Erwerbsminderung ist es daher für alle Erwerbstätigen wichtig, finanziell vorzusorgen.

Die Versicherungsunternehmen bieten eine Vielzahl von entsprechenden Lösungen. Das kann eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung sein, um im Falle des Falles den bisherigen finanziellen Lebensstandard halten zu können und nicht Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

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