Private Unfallversicherung Sachsen

Mehr Sicherheit durch die private Unfallversicherung.
Private Unfallversicherung Sachsen bittet Sicherheit auch für Helfer.

Hilfsbereite Personen erhalten in bestimmten Fällen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung Sachsen. Im Vorteil sind dann die Helfer mit der "Private Unfallversicherung" Sachsen. Diese Personen helfen, wenn sich jemand in einer misslichen oder auch gefährlichen Situation befindet. Das kann z.B. bei Pannen oder Unfällen möglich sein. Leider gilt das nicht für alle Fahrzeugarten.

Bei einer Panne oder einem Unfall bzw. sonstigen Notlagen können sich die meisten nicht allein aus diesen schwierigen oder riskanten Situation selbst helfen. Es wird dann Unterstützung durch andere benötigt. Aber was ist, wenn bei der Hilfeleistung der Helfer selbst verletzt wird? Sollte das Auto eines Kfz-Fahrers plötzlich liegen bleiben oder der Verkehrsteilnehmer ist selbst in einen Unfall verwickelt, bei dem er schwer verletzt wird. Dann benötigt er unter Umständen Hilfe anderer hilfsbereiter Verkehrsteilnehmer. Bei Unfällen ist es in der Regel Pflicht, Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistung steht daher auch unter dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Sachsen. Das gilt auch, wenn der Helfende eine andere Person oder Personen aus einer gefährlichen Situation wie eine Naturkatastrophe oder aus anderen bedrohlichen Lagen zu befreien versucht. Dabei muss der Helfer nicht selbst in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Das ist bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen der Fall. Wer also als Helfer verletzt wird, hat auch unter besimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf jeden Fall hat der Inhaber einer privaten Unfallversicherung Sachsen Anspruch auf Unterstützung.

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Private Unfallversicherung Sachsen - Schutz in jedem Fall

Im Siebten Sozialgesetzbuch ist der gesetzliche Unfallschutz für Helfer in Paragraf 2 SGB VII hinterlegt. Für Helfer kommt dann folgende Regelung zur Anwendung: Als gesetzlich unfallversichert gelten demnach „Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten“. So besteht der gesetzlicher Unfallschutz für Personen, die beim Versuch anderen, die aufgrund einer Panne, eines Unfalles oder einer Naturkatastrophe in einer misslichen oder gefährlichen Lage sind, zu helfen. Allerdings bezieht sich der Unfallschutz im Bereich der Pannenhilfe nur auf Pannen von Kraftfahrzeugen, d.h. auf Pkws, Lkws, Motorrädern oder sonstigen zulassungs- oder versicherungspflichtigen Zweirädern wie Mopeds oder Motorrollern. Wenn der Helfer bei einer Panne am Fahrrad hilft, dann geift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Auch entfällt der gesetzlichen Unfallschutz bei Tätigkeiten, die nur dem eigenen Vorteil dienen, also wenn der Insasse eines Pannenfahrzeugs versucht, dieses Kfz wieder in Gang zu bringen, und diese Person sich dabei verletzt oder verletzt wird. Auch in solch schwierigen Fällen greift die private Unfallversicherung Leipzig. Personen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, die sich gemäß Paragraf 2 SGB VII „bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen einsetzen. Konkret bedeutet das, "... wer bei dem Versuch, einen flüchtigen Einbrecher zu verfolgen oder ein Opfer vor einer gewalttätigen Person zu schützen, verunfallt beziehungsweise verletzt wird ...", der hat damit auch Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Private Unfallallversicherung Sachsen - Rundumschutz

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind identischen den Leistungen, als wenn ein Berufstätiger einen Arbeitsunfall erlitten hätte. Damit werden durch die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung und eventuell notwendige Rehabilitation übernommen. Kommt es zu einer Erwerbsminderung, dann werden eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Im Falle des Todes des Helfers wird unter anderem eine Hinterbliebenenrente bezahlt. Welcher gesetzliche Unfallversicherungs-Träger nun tatsächlich zuständig ist, ist von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abängig und kann direkt telefonisch bei der kostenlosen Hotline (Telefonnummer 0800 6050404) der gesetzlichen Unfallversicherung erfragt werden. Die gesetzlichen Unfallleistungen reichen, auch wie oft bei einem Arbeitsunfall, bei Helfern, die aufgrund erlittener Verletzungen dauerhafte Folgeschäden erleiden, nicht immer aus, um die durch den Unfall verursachten möglichen Mehrkosten und Einkommensverluste abzudecken. So können zusätzliche Kosten für den invaliditätsbedingten Umbau des Hauses bzw. der Wohnung oder auch Einkommensverluste, die man durch eine langfristige Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit erleidet, anfallen. Nach einem Unfall – egal ob für diesen ein gesetzlicher Unfallschutz besteht oder nicht – sollte man finanziell abgesichert zu sein. Dazu bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Vorsorgelösungen wie eine private Unfall- und eine Berufsunfähigkeits-Versicherung Leipzig an. Für Fragen zu den Themen private Unfallversicherung Leipzig, private Krankenversicherung Leipzig, private Berufsunfähigkeitsversicherung Leipzig und auch anderes stehen Ihnen die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Beratungstermin.