Unfallversicherung wichtig bei Unfall

Unfallversicherung von Finanzkompass Leipzig.
Mit einer Unfallversicherung Finanzkompass Leipzig auch auf der Weihnachtsfeier vom Arbeitgeber geschützt

(verpd) Wer bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers, wie z.B. auf der Weihnachtsfeier, verunfallt, hat nur dann Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Schutz bietet die Unfallversicherung Finanzkompass Leipzig.

Der gesetzliche Unfallschutz greift i.d.R. nicht nur für Unfälle während der Arbeit und auf dem Weg von oder zur Arbeit. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer auf einer Veranstaltung des Arbeitgebers zu Schaden kommt. Dabei ist zu beachten, dass das nicht für alle betrieblichen Veranstaltungen zutrifft.

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Gerade in der Weinachtszeit werden in den Unternehmen Weihnachtsfeiern veranstaltet. Aber nur, wenn eine solche Veranstaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllt, stehen die Arbeitnehmer, die während einer solchen Veranstaltung, wie der Weihnachtsfeier oder auf dem Hin- oder Rückweg verunfallen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Unfallversicherung Finanzkompass Leipzig - Teilnahme am Event für alle

Lt. Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) besteht für betriebliche Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder sonstige Firmenevents nur ein gesetzlicher Unfallschutz, wenn folgende vier Kriterien zutreffen: Es muss sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handeln.

Das Ziel der Veranstaltung soll sein „das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern“. Der gesetzliche Unfallschutz greift nicht für eine private Feier von Mitarbeitern, selbst wenn diese in der Firma abgehalten wird.

Hier bietet die Unfgallversicherung Foinanzkompass Leipzig umfassenden Schutz. Die Unternehmensleitung oder ein Beauftragter muss an der Veranstaltung teilnehmen und allen Mitarbeitern ist die Teilnahme zu möglichen.

Der gesetzliche Unfallschutz gilt auch für Veranstaltungen von kleineren Bereichen im Unternehmen, zum Beispiel Abteilungen, wenn die Veranstaltung im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung durchgeführt wird.

Bei solchen Events ist nicht zwingend die Teilnahme der Unternehmensleitung, aber die Teilnahme der Leitung des jeweiligen Bereiches, z.B. des Abteilungsleiters, nötig.

Unfallversicherung - Kein gesetzlicher Unfallschutz bei alkoholbedingten Unfällen

Gemäß einem Urteil (Az.: B 2 U 19/14R) des Bundessozialgerichtes (BSG) kommt es bei der Frage, ob ein Unfall auf einem Betriebsevent gesetzlich unfallversichert ist, im Gegensatz zu früher nicht mehr darauf an, wie viele Beschäftigte eines Betriebes anteilig tatsächlich an dem Event teilnehmen.

Für den Fall, dass eine Firmenfeier nicht auf dem Firmengelände, sondern in einer Gaststätte stattfindet, steht der Hin- und Rückweg vom Betrieb zum Event, aber auch der Weg vom Event nach Hause unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sobald aber der Unfall durch übermäßigen Alkoholgenuss des Verunfallten verursacht wurde, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Auch wer den direkten Hin- und Rückweg wegen privater Angelegenheiten unterbricht und dabei verunfallt, ist damit nicht gesetzlich unfallversichert.

Keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung haben Familienangehörige der Beschäftigten und auch weitere Gäste, wie z.B. Firmenkunden. ...

Unfallversicherung Finanzkompass Leipzig - Absicherung Einkommenseinbußen

Selbst wenn ein Arbeitnehmer bei einer Firmenveranstaltung einen Unfall erleidet, für den er einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, so kann es je nach Schwere des Unfalles trotzdem zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen.

Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Unfallleistungen wie die Übernahme von Pflegekosten oder die Zahlung einer Unfall- oder Hinterbliebenenrente nicht immer ausreichen, um die Ausfälle des Einkommens auszugleichen.

Von privaten Versicherungs-Unternehmen werden dazu diverse Lösungen angeboten. Damit werden alle Einkommenseinbußen, die zum Beispiel durch eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Invalidität entstehen, abgesichert.

Dazu gehören die private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Die Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig stehen Ihnen für eine kostenfreie Beratung zur Unfallversicherung Finanzkompass Leipzig gern zur Verfügung.

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