Altersvorsorge und früher Rentenbeginn

Altersvorsorge ist Privatsache. Jeder Einzelne ist gefordert.
Rechtzeitig mit der Altersvorsorge starten.

(verpd) Es gibt sechs verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente. Die Unterschiede liegen nicht nur bezüglich der Voraussetzungen, die notwendig sind, um einen Anspruch auf die jeweilige Rentenart zu haben. Sie sind auch zum Teil beim frühestmöglichen Renteneintrittsalter zu finden. Einige der gesetzlich Rentenversicherte können bereits mit 62 oder 63 Jahren in Rente gehen, anderen ist der Eintritt in die Rente nicht vor dem 67. Lebensjahr möglich. Einen früheren Einstieg in die Rente mit Rentenabschlägen kann nicht jeder in Anspruch nehmen. Mit der richtigen Altersvorsorge sichert man für den eigenen Ruhestand vor.

Auf die normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, hat nur ein Arbeitnehmer, der eine fünfjährige Wartezeit, auch Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann.

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Wer ab 1964 geboren ist und diese Wartezeit nachweisen kann, erhält damit erst ab dem 67. Lebensjahr eine solche Regelaltersrente. Für alle, die zwischen 1946 und 1964 geboren sind, wird das früheste Eintrittsalter seit 2012 bis 2031 für die Regelaltersrente je Geburtsjahr, die sogenannte Regelaltersgrenze, schrittweise vom 65 auf das 67 Jahre angehoben.

Die Altersgrenzen für das jeweilige Geburtsdatum werden in der abrufbare Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit ausgewiesen.

Der Jahrgang 1954 mit der fünfjährigen Wartezeit kann frühestens mit 65 Jahren und acht Monaten eine Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Es existieren weitere Arten der gesetzlichen Altersrente, bei denen ein früheres Renteneintrittsalter möglich ist, sofern man die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Altersvorsorge - Frühzeitiger Rentenbeginn ohne Rentenkürzung

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch als Rente ab 63 bezeichnet ist eine Art der gesetzlichen Rente. Sie ist, wie die Regelaltersrente, eine Altersrente ohne Rentenabschläge.

Darauf hat Anspruch, wer eine Wartezeit von 45 Jahren nachweisen kann. Wer in den Jahren 1951 oder 1952 zur Welt gekommen ist und eine 45-jährige Wartezeit hat, konnte mit 63 Jahren in Rente gehen.

Bis zum Jahr 2029 steigt je nach Geburtsjahr für alle, die ab 1953 geboren sind, für diese Altersrentenart vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise an.

Für alle, die nach 1964 geboren wurden, kann diese Altersrente erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Altersvorsorge - Mit Rentenabschlägen möglichst früh in Rente

Unabhängig vom Geburtsjahr ist mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte auch ein Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Hier wird eine Wartezeit von 35 Jahren erwartet. Die Rentenkürzung in Form von Rentenabschlägen muss dabei mit Kauf genommen werden.

Die Höhe des Rentenabschlages wird aus der Anzahl der Monate, die zwischen dem tatsächlichen Renteneintrittsalter – also frühestens dem 63. Lebensjahr – und der für das jeweilige Geburtsdatum vorgeschriebenen Regelaltersrente liegen, berechnet.

Konkret wird für jeden Monat die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Mit der richten Altersvorsorge können diese Abzüge ausgeglichen werden.

Beispiel: Wer im Jahr 1964 oder später geboren ist und mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss für 48 Monate Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente liegt in diesem Fall bei 67 Jahren. Damit ist der Eintritt in die Rente 48 Monate früher.

Der Betroffene erhält dadurch 14,4 Prozent (= 48 Monate x 0,3 Prozent) weniger Rente.

Hinweis: Der errechnete Rentenabschlag gilt für die gesamte Dauer der Rente, d.h. von Rentenbeginn bis zum Lebensende.

Empfehlung: Rechtzeitig in die zusätzliche Altersvorsorge einsteigen.

Altersvorsorge - Altersrente für Bergleute oder …

Ausnahmen von diesen Regelungen gibt es für Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50, aber auch für Bergleute, die vor Rentenbeginn lange Zeit unter Tage gearbeitet haben.

Hier greifen jeweils besondere Arten der Altersrente. In beiden Fällen liegen die frühestmögliche Renteneintritte weit vor der normalen Regelaltersgrenze.

Wer 25 Jahre Mindest-Versicherungszeit (Wartezeit) als Bergarbeiter unter Tage erfüllt hat, hat Anspruch auf eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Diese abschlagsfreie Rente erhielten die entsprechenden Bergleute, die bis 1951 geboren wurden, bereits ab dem 60. Lebensjahr.

Für die Jahrgänge 1952 bis 1964 wurde die Altersgrenze schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Bergleute, die 1964 oder später geboren sind, können mit 62 Jahren in Rente gehen.

Weitere Informationen zu dieser Rente enthält die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) herausgegebene herunterladbare Broschüre „Bergleute und ihre Rente“.

Altersvorsorge … für Schwerbehinderte

Die Altersrente für Schwerbehinderte erhält ein Schwerbehinderter, wenn er 35 Jahre Wartezeit erfüllt hat. Mit oder ohne Abschläge.

Das früheste Eintrittsalter in die Rente für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte ist bei den bis 1951 Geborenen das 63. Lebensjahr und bei den ab 1964 Geborenen das 65. Lebensjahr.

Für alle Jahrgänge 1952 bis 1964 steigt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr.

Wer bis zu Jahr 1951 geboren ist, konnte als Schwerbehinderter diese Rentenart mit Rentenabschlägen von maximal 10,8 Prozent bereits im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen.

Für alle, die ab 1964 geboren sind, ist dies ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für die Jahrgänge 1952 bis 1964 wurde beziehungsweise wird die Altersgrenze für eine Altersrente für Schwerbehinderte mit Rentenabschlägen vom 60. auf das 62. Lebensjahr schrittweise angehoben.

Das DRV-Webportal und die DRV-Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ sind weitere Informationen zu den verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente zu finden.

Jeder kann selbst berechnen, wann er frühestens eine abschlagsfreie Altersrente oder eine Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen kann. Wichtige Informationen dazu liefert das Im DRV-Onlinetool „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“.

Mit der richtigen Altersvorsorge ist man für das Alter gut abgesichert.

Altersvorsorge - Rentenabschläge reduzieren durch Sonderzahlung

Wer eine Altersrente für langjährige Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen möchte, hat mittels Sonderzahlungen die bei diesen Rentenarten anfallenden Rentenabschlägen zum Teil oder sogar komplett vermeiden.

Mit dem Flexirenten-Gesetzes können gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Damit werden mögliche Abschläge der Rente reduziert oder sogar komplett ausgeglichen.

Beispiel: Ein Rentenanwärter will drei Jahre vor dem Regelalter in Rente gehen. Er möchte eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. So hat er bei einer monatlichen Altersrente von 1.200 Euro brutto einen Rentenabzug von 10,8 Prozent.

Das sind ca. 130 Euro pro Monat. Der Betroffenen kann diesen Abschlag ausgleichen. Er muss dazu nach Angaben der DRV ab dem 50. Lebensjahr einmalig 33.000 Euro als Sonderzahlung an den gesetzlichen Rentenversicherungs-Träger leisten.

Altersvorsorge - Halb so wenig Rente wie Einkommen

Ob diese Sonderzahlung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. So reicht es allerdings nicht, nur die möglichen Abschläge auszugleichen.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente ist auch ohne Abschläge nicht einmal halb so hoch wie das bisherige Einkommen. Selbst für Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Fazit: Die gesetzliche Altersrente allein reicht in der Regel nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher wird die private Altersvorsorge für jeden Einzelnen immer wichtiger.

Die Höhe der voraussichtlich gesetzlichen Rente und welche Lösungen der Altersvorsorge wirklich sinnvoll, wird in einem persönlichen Gespräch mit den unabhängigen Versicherungsmaklern der Finanzkompass GmbH ermittelt.

So können Sie auch im Ruhestand ohne finanzielle Sorgen leben. Vereinbaren Sie über Kontakt ihren persönlichen Gesprächstermin oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie.