Ruhestand-Zuverdienst Altersrentner

Mit der Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig ist der Ruhestand finanziell gesichert.
Ein entspannter Ruhestand mit der Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Wer das Alter für die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, aber bereits eine gesetzliche Altersrente bezieht, darf nicht mehr als 6.300 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne einen Abzug bei der Rente hinnehmen zu müssen. Diese Grenze ist zu Beginn der Krise für das aktuelle Jahr auf 44.590 Euro erhöht worden. An eine private Altersvorsorge sind keine Bedingungen geknüpft.

Für Rentner mit einer gesetzlichen Altersrente, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist ein Zuverdienst in unbegrenzter Höhe möglich. In Deutschland liegt diese Altersgrenze entsprechend dem Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.

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Mit einer vorgezogenen Altersrente wie der abschlagfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (kurz Rente ab 63 Jahren) oder der Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen ist je nach Geburtsjahr jedoch bereits ein Rentenbeginn mit 63 bis 65 Jahren möglich.

Die Altersrente für Schwerbehinderte ist schon mit 60 Jahren möglich. Einige weitere Kriterien müssen dabei noch erfüllt sein.

Mit der vorgezogenen Altersrente ist ein zusätzliches Einkommen von maximal 6.300 Euro im Jahr möglich. Bis zu diesem Grenzwert kommt es zu keinem Abzug der Rente.
haben, ohne dass er mit einem Rentenabzug aufgrund des Hinzuverdienstes rechnen muss. Der Grenzwert wurde wegen der Corona-Krise das laufende Jahr auf 44.590 Euro angehoben.

Die private Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig garantiert einen unbeschwerten Ruhestand auch ohne Hinzuverdienst

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt dazu auf der Website an: „Durch die Corona Krise besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben.“

Im neuen Jahr wird die Hinzuverdienstgrenze wieder auf 6.300 Euro pro Kalenderjahr abgegestuft. Gemäß den Angaben der DRV bleibt die aktuelle Regelung jedoch  bei der gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten wie gesetzlicher Witwen- oder Witwerrente bestehen.

Die private Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig wird ohne Bedingungen an den Rentner in der vereinbarten Höhe überwiesen

Generell orientiert der Rentenabzug bei einer Überschreitung der Grenze Hinzuverdienst an dem Flexi-Rentengesetz. Das wurde im Mai 2017 verabschiedet. Zum Hinzuverdienst wird nur Einkommen aus einer erwerbsmäßigen Tätigkeit gezählt. So das Bruttogehalt als Arbeitnehmer, Gewinne aus land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten oder auch Bezüge als Abgeordneter.

Die private Altersvorsorge oder Einkünfte aus Lebensversicherungen, sonstige Vermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungen sowie Betriebsrenten und auch weitere gesetzliche Renten wie eine Hinterbliebenenrente zählen nicht als hinzuverdienst.

Sollte der Jahresverdienst aus einer erwerbsmäßigen Tätigkeit höher als die jährliche Hinzuverdienstgrenze sein, wird der Differenzbetrag durch zwölf dividiert. 40 Prozent dieses verbleibenden Betrages werden dann von der monatlichen Altersrente abgezogen.

Die Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig ist ohne Berücksichtigung des Hinzuverdienstes garantiert

Bis 2019 war und ab 2021 ist nicht nur die Hinzuverdienstgrenze, sondern auch der sogenannte Hinzuverdienstdeckel bei einem Erwerbseinkommen neben einer vorgezogenen Altersrente zu beachten.

Diese Regelung zum Hinzuverdienstdeckels gilt 2020 jedoch nicht. Erst ab dem Jahr 2021 wird dann wieder der Hinzuverdienstdeckel aus den Rentenentgeltpunkten des Jahres, in dem man die letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn das höchste Jahreseinkommen erreicht hat, multipliziert mit der aktuellen Bezugsgröße, hinzugerechnet.

Der zu berücksichtigende Hinzuverdienstdeckel beträgt jedoch mindestens die Summe aus einem Zwölftel der Hinzuverdienstgrenze, zuzüglich des Monatsbetrags der eigenen Vollrente (Altersrente ohne Rentenabzug).

Ist die Teilrente – also die wegen der Hinzuverdienstgrenze gekürzte Altersrente – zusammen mit dem Hinzuverdienst insgesamt höher als der persönliche Hinzuverdienstdeckel, wird diese Teilrente um diesen Differenzbetrag zu 100 Prozent gekürzt.

Details zur Hinzuverdienstregelung bei der Altersrente sind auf der Website der DRV sowie in der DRV-Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ zu finden.

Außerdem ist auf der Website des DRV ein kostenloser Rechner "Hinzuverdienst" verfügbar. Fragen zur gesetzlichen Rente beantworten auch die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zu Thema „Altersvorsorge“ und stehen Ihnen zum Komplex „Hinzuverdienstgrenzen“ ebenfalls zur Seite.