Altersvorsorge Leipzig - Vorsorgen

Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig macht unabhängig von der Grundrente.
Unbesorgter Ruhestand mit der Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Der Bundesrat und Bundestag haben sich zur Grundrente durchgerungen. Diese soll am 1. Januar 2021 eingeführt werden. Die Zulage ist für Arbeitnehmer gedacht, die mindestens 33 Jahre in einem Arbeitsverhältnis standen, Kinder erzogen und /oder Angehörige gepflegt haben. Es gilt besonders für Menschen, die mit einem geringen Einkommen auskommen mussten und auch nur eine kleine Rente beziehen. Der Zuschlag zur Rente ist nicht als Sozialhilfe gedacht, sondern ist als Anerkennung der Lebensarbeitsleitung zu verstehen. Die Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass sorgt im Alter für finanzielle Sicherheit.

Mit der Zulage soll die Lebensarbeitsleistung von Menschen gewürdigt werden, welche  zwar mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt haben, aber nur eine geringe Rente beziehen, da auch das Einkommen sehr gering war. Das Gesetz tritt Anfang 2021 in Kraft.

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Die Zusatzrente ist nicht als Sozialhilfeleistung zu betrachten. Die Zulage ist ein Rentenzuschlag (Grundrentenzuschlag) zur gesetzlichen Altersrente, deren Gesamthöhe mitunter von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die man zum Beispiel als Arbeitnehmer erreicht hat, abhängt.

Laut den Behörden werden in Deutschland rund 1,3 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Altersrente davon betroffen sein. Die Grundrente ist nicht nur für Rentnerbezieher gedacht, sondern auch für künftige Rentner, die Anspruch auf die gesetzliche Altersrente haben und die Vorgaben zur Grundrente erfüllen.

Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig ist ohne Bedingungen verfügbar

Der Grundrentenanspruch besteht aber nur für diejenigen, die mindestens 33 Jahre der Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen können. Mit einer privaten Altersvorsorge Leipzig ist die Altersrente auch ohne Grundrente gesichert.

Der Grundrentenzuschlag liegt bei maximal knapp 405 Euro und wird zur normalen Altersrente gezahlt. Der gesetzlich Rentenversicherte darf im Mittel  nicht weniger als 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnitts-Verdienstes aller gesetzlich Rentenversicherten verdient haben.

Die als Grundrentenzeiten gewerteten Zeien sind unter anderem die meisten der sogenannten Beitrags-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten in der GRV.

Es sind aber einige Vorgaben mit der Grundrente verbunden. Zu den Beitragszeiten gehören zum Beispiel Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer von seinem Gehalt Beiträge zur GRV gezahlt hat.

Auch Beitrags- und Berücksichtigungszeiten für die Zeiten der Kindererziehung und für Zeiten, in denen man Angehörige gepflegt hat, zählen als Grundrentenzeiten.

Ohne Bedeutung sind jedoch Zeiträume, in denen man arbeitslos war und Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) bezogen hat. Auch sind Zeiten der Schulausbildung, Zeiten, in denen man als Minijobber keine eignen GRV-Beiträge entrichtet hat sowie Zeiten, in denen man nur freiwillige Beiträge und keine Pflichtbeiträge in die GRV gezahlt wurden, ausgeschlossen.

Auch Zurechnungszeiten, wie sie zum Beispiel bei einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente üblich sind, werden nicht als Grundrentenzeiten gewertet.

Arbeitnehmer mit mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten erhalten den vollen Grundrentenzuschlag. Wer mindestens 33, aber weniger als 35 Grundrentenzeiten hat, erhält einen gestaffelten Zuschlag.

Die Grundrente berechnet sich aus den Jahren, in denen das Einkommen, für das eine Grundrentenzeit angefallen ist, zwischen 30 und 80 Prozent des damaligen durchschnittlichen Einkommens der GRV-Versicherten lag.

Der Betroffene hat damit in diesen Jahren jeweils zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten – ein wichtiger Faktor zur Berechnung der Rentenhöhe – erreicht. Diese erreichten Entgeltpunkte werden verdoppelt, maximal jedoch auf 0,8 Entgeltpunkte für das jeweilige Jahr erhöht.

Der Erhöhungswert der Entgeltpunkte multipliziert mit den entsprechenden Jahren – maximal jedoch 35 Jahren – und dem aktuellen Rentenwert abzüglich eines 12,5-prozentigen Abschlags ergibt die aktuelle Höhe des Grundrentenzuschlags zur Altersrente.

Besser als die Grundrente ist die Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig

Das Vermögen ist unabhängig und hat keinen Einfluss auf den Zuschlag. Die Grundrente ist unter anderem abhängig vom Einkommen. Bei einem Gesamteinkommen – dazu zählen zum Beispiel gesetzliche Renten, Grundrentenzuschlag und sonstige einkommensteuer-pflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen – von bis zu monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Ehepaare erhält man die Grundrente ohne Abzüge.

Liegen die steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt über diesem Mindestfreibetrag, aber unter 1.600 Euro als Alleinstehender oder 2.300 Euro als Paar, werden 60 Prozent des den Mindestfreibetrag übersteigenden Einkommens vom Grundrentenzuschlag abgezogen.
Wenn das steuerpflichtige Einkommen höher als der maximale Freibetrag, wird die Grundrente um 100 Prozent des den maximalen Freibetrag übersteigenden Betrages gekürzt.

Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig frühzeitig beginnen

Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Doch auch wenn sie bereits am 1. Januar 2021 gilt, können Rentenbezieher, denen eine solche Grundrente zusteht, erst ab Juli 2021 bis Ende 2022 mit der Zustellung eines entsprechenden Grundrentenbescheides rechnen.

Die Zuschläge zur Grundrente werden jedoch rückwirkend nachgezahlt. „Die Gründe für diese langen Bearbeitungszeiten liegen in dem erheblichen Verwaltungsaufwand, der mit der Einführung der Grundrente verbunden ist“, wie der DRV betont.

Reichen alle Einkünfte wie Altersrente, Grundrentenzuschlag und sonstige Einkommen sowie das vorhandene Vermögen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, kann auch mit einer Grundrente eine Grundsicherung im Alter beantragt werden.

Mit einer frühzeitigen Altersvorsorge Leipzig von Finanzkompass Leipzig ist der Ruhestand finanziell gesichert. Detaillierte Informationen Altersvorsorge Leipzig finden Sie auch im Internet.

Detaillierte Informationen zur Grundrente enthalten die Webauftritte des DRV und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie die beim DRV kostenlos downloadbare Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“. Berechnungsbeispiele zur Grundrente sind auf der Website des DRV abrufbar.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten Sie gern zum Thema Altersvorsorge Leipzig und informieren Sie auf Wunsch auch zur Grundrente.