Rentenversicherung ohne Abschlag

Rentenversicherung Finanzkompass ohne Abschlag
Rente ohne Abschlag - Rentenversicherung Finanzkompass

(verpd) Wenn ein Arbeitnehmer so früh wie möglich eine gesetzliche Altersrente beziehen will, dann ist die Kenntnis der aktuellen rechtlichen Regelungen zur Rentenversicherung Finanzkompass von entscheidendem Vorteil. Wann man frühestens mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, das ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

Die vielfältigen Regelungen zur gesetzlichen Altersrente sind nicht einfach zu verstehen. So gibt es nicht nur eine Altersrente, sondern auch die normale Regelaltersrente. Für Schwerbehinderte die Altersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte. Und dann noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch bekannt als Rente ab 63 Jahren. Für viele Versicherte steht nur eine Frage im Vordergrund. Ab wann man frühestens in Rente gehen kann oder einen Anspruch auf eine Rente ohne Abschläge hat.

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Es ist von verschiedenen Faktoren abhängig, ab wann man einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat. Dabei ist es von Bedeutung, wann man geboren wurde, auch wie lange man schon in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und ob man bereit ist, eine prozentuale Kürzung von der Rente, einen sogenannten Abschlag, in Kauf zu nehmen, wenn man dafür früher in Rente gehen kann.

Die gesetzliche Rentenart ist zudem ausschlaggebend, denn je nach Voraussetzungen, können hier unterschiedliche Altersrentenarten zutreffend sein. Die gesetzlichen Altersrente beinhaltet unter anderem die normale Regelaltersrente, die Altersrente für Schwerbehinderte und die Altersrente für langjährig Versicherte. Seit rund drei Jahren gibt es zudem Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, häufig auch als Rente ab 63 bezeichnet, gibt es seit etwa 3 Jahren.

Rentenversicherung Finanzkompass - Die Altersgrenzen

Es müssen je nach Rentenart unterschiedliche Altersgrenzen erreicht sein, um auch eine entsprechende Rente in Anspruch nehmen zu können. Die Altersgrenzen wurden und werden auch je nach Rentenart und Geburtsjahr für eine abschlagsfreie Rente schrittweise erhöht. Bei langjährig Rentenversicherten, erhöht sich die Altersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr. So steigt bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sowie der Altersrente für Schwerbehinderte die Altersgrenze vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format.

Rentenversicherung Finanzkompass - Die normale Altersrente

Auf eine normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, hat nur derjenige Anspruch, der die Regelaltersgrenze erreicht hat und die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt. Die Regelaltersgrenze betrug für alle bis 1946 Geborenen 65 Jahre. Alle Rentenanwärter, die zwischen 1947 und 1958 geboren wurden, erhöht sich die Regelaltersgrenze je Jahr um einen Monat und für alle 1959 bis 1963 Geborenen je Jahr um zwei Monate. Ein Beispiele: Wer 1952 geboren wurde, der erreicht die Regelaltersgrenze im Alter von 65 Jahren und 6 Monaten. Wer dagegen 1964 oder später geboren ist, erhält die Regelaltersrente erst im Alter von 67 Jahren.

Rentenversicherung Finanzkompass - Langjährig gesetzlich rentenversichert

Die Altersrente für langjährig Versicherte können nur Personen nutzen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und die dafür gesetzlich vorgegebene Rentenaltersgrenze erreicht haben. Die abschlagsfreie Rente war für alle bis 1948 Geborenen nach Erreichen des 65. Lebensjahres möglich. Für alle 1949 bis 1963 Geborenen wurde die Rentenaltersgrenze stufenweise angehoben. Jeder, der 1964 oder später zur Welt kam, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche abschlagsfreie Rente beziehen. Bei dieser Rente ist das Besonderheit. Wer die 35-jährige Wartezeit erfüllt, kann bereits ab 63 Jahren in Rente gehen, sofern er dafür Rentenabschläge in Kauf nimmt. Wer 1948 oder früher geboren wurde, konnte mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2 Prozent in Rente gehen. Anwärter, die später geboren wurden, können ebenfalls ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Der Rentenabschlag berechnet sich wie folgt: minus 0,3 Prozent je Monat, den man vor Erreichen der abschlagsfreien Altersgrenze für diese Rentenart in Rente geht, maximal minus 14,4 Prozent. Ein 1954 Geborener erhält zum Beispiel bei dieser Rentenart eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren und acht Monaten. Er müsste, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen will, demnach einen Abschlag von 32 Monaten mal 0,3 Prozent und damit 9,6 Prozent in Kauf nehmen. Das ist die Differenz in Monaten zwischen der Altersgrenze von 65 Jahren und acht Monaten und dem 63. Lebensjahr. Für ab 1964 Geborene beträgt die abschlagsfreie Altersgrenze 67 Jahre. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 48 Monate mal 0,3 Prozent und damit 14,4 Prozent.

Rentenversicherung Finanzkompass - Abschlagsfreie Rente

Seit Juli 2014 gibt es die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, auch Rente ab 63 Jahren genannt. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss 45 Beitragsjahre als Wartezeit nachweisen und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht haben. Für die Geburtsjahre 1951 oder 1952 gilt, dass dies Anwärter bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Diese Altersgrenze wird jedoch seit 2016 bis 2027 für alle, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Wer beispielsweise 1954 geboren ist, kann mit 63 Jahren und vier Monaten eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Für alle 1964 und später Geborenen ist dies erst im Alter von 65 Jahren möglich. Wer eine abschlagsfreie Rente haben möchte, muss also entweder die Regelaltersgrenze erreichen oder die Wartezeiten für die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte erreichen und ebenfalls die jeweilige Altersgrenze einhalten. Alle, die 1964 oder später geboren sind und mindestens fünf Jahre Wartezeit erfüllen, können somit mit 67 Jahren abschlagsfrei in die Regelaltersrente gehen, oder, wenn sie 45 Jahre Wartezeit haben, mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen.

Rentenversicherung Finanzkompass - Umfassende Erklärungen

Nur derjenige, der mindestens 35 Jahre Wartezeit vorweisen kann und damit zu den langjährig Versicherten zählt, kann „schon“ mit 63 Jahren in Rente gehen. Der Rentenanwärter muss dann aber einen monatlichen Rentenabschlag, der für die gesamte Rentendauer gilt, hinnehmen. Wer 1964 oder später geboren ist und aufgrund einer 35-jährigen Wartezeit als langjährig Versicherter gilt, kann zwar mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, muss dann aber jeden Monat einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen. Umfassende Informationen zum Thema Altersrente bzw. Rentenversicherung Finanzkompass enthält die aktualisierte und kostenlos bestell- oder auch herunterladbaren Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Besonders ausführlich wird das Thema auch im aktualisierten 155-seitigen „Ratgeber zur Rente“, der beim BMAS zum Download zur Verfügung steht, behandelt. In beiden Broschüren sind unter anderem auch die verschiedenen Altersrentenarten detailliert beschrieben. Rentenanwärter, die weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchten, noch im Rentenalter erwerbstätig sein wollen, müssen vorzeitig privat vorsorgen. Die Höhe der gesetzlichen Altersrente entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens. In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsmakler von Finanzkompass stehen verschieden Punkte zur Klärung an. So die tatsächliche Höhe der voraussichtlichen gesetzlichen Rente. Weiterhin erhalten Sie Empfehlungen zu individuellen Vorsorgelösungen. Vereinbaren Sie über Kontakt Ihr kostenfreies Beratungsgespräch zum Thema Rentenversicherung Finanzkompass. Wir freuen uns auf Sie.