Arbeitslosigkeit mindert die Rentenhöhe

Arbeitslosigkeit hat Einfluß auf die Rente
Weniger Rente durch Arbeirslosigkeit

(verpd) Zwar sind Arbeitnehmer auch während einer Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, dennoch wirkt sich die erwerbslose Zeit auf die Rentenhöhe aus. Welche Folgen genau zu erwarten sind, zeigt eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der seinen Job verloren hat und für die Zeit der Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I erhält, bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung die entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur automatisch, wenn der Betroffene die notwendige Vorversicherungszeit vorweisen kann.

Dazu muss er im Laufe des Jahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld I zumindest für kurze Zeit rentenversicherungs-pflichtig gewesen sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erhält der Betroffene aber Arbeitslosengeld I, kann er einen Antrag auf Rentenversicherungs-Pflicht bei der Agentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. In diesem Fall werden die Rentenversicherungs-Beiträge ebenfalls übernommen. Rentenminderung von 20 Prozent Allerdings erhöhen die von der Agentur für Arbeit übernommenen Rentenbeiträge die gesetzlichen Rentenansprüche nicht in dem Maße, wie es bei einer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübten versicherten Beschäftigung der Fall gewesen wäre.

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Rentenhöhe wird durch Arbeitslosigkeit gemindert

Denn Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind rentenrechtlich so gestellt, als wenn sie nur mit 80 Prozent ihres bisherigen monatlichen Bruttoarbeits-Verdienstes weiterarbeiten würden. Auch die Höhe der Rentenversicherungs-Beiträge, die die Agentur für Arbeit übernimmt und an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, ist dementsprechend niedriger als die bisher bezahlten Beiträge. Das hat Einfluss auf die Rentenhöhe. Deswegen sind auch die Rentenansprüche, die sich unter anderem aus den gezahlten Beiträgen ableiten, geringer. Konkret ist im Webportal der Deutschen Rentenversicherung diesbezüglich zu lesen: „Die ‚Rentenminderung’ beträgt in diesen Fällen also 20 Prozent gegenüber dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt aus einer versicherten Beschäftigung.“

Rentenhöhe - Keine Rentenerhöhung beim Bezug von Hartz IV

Wer Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, erhält, ist seit 2011 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Betroffenen werden daher keine Rentenversicherungs-Beiträge mehr gutgeschrieben, damit erhöht sich für die Zeit eines Arbeitslosengeld-II-Bezuges die Höhe ihres gesetzlichen Rentenanspruchs nicht. Unter Umständen kann jedoch die Zeit, in der man Arbeitslosengeld II bezogen hat, als Anrechnungszeit ohne Bewertung angerechnet werden, was zumindest die künftige Rentenhöhe indirekt beeinflussen kann.

Denn auch eine solche Anrechnungszeit zählt zum Beispiel für das Erreichen einer 35-jährigen Wartezeit – eine Voraussetzung, um eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten – mit dazu. Detaillierte Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit und gesetzliche Rentenversicherung enthält die Broschüre „Arbeitslos – Was Sie beachten sollten“, die im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung bestellt oder heruntergeladen werden kann. Auskünfte bei individuellen Fragen zur gesetzlichen Rente gibt es bei den Beratungsstellen oder beim kostenfreien Servicetelefon 0800 10004800 der Deutschen Rentenversicherung. Ministerium empfiehlt private Altersvorsorge

Doch nicht nur wer im Laufe seines Arbeitslebens für einige Zeit arbeitslos war, sondern alle Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie im Vergleich zum letzten Nettoverdienst erheblich weniger Rente bekommen. So geht auch die Bundesregierung davon aus, dass das Rentenniveau, das aktuell bei nur noch rund 47,8 Prozent des Nettoeinkommens vor Steuern liegt, noch weiter absinken wird.

Neben der gesetzlichen Absicherung empfiehlt daher unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine zusätzliche private Altersvorsorge, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können. Von der Versicherungswirtschaft werden diesbezüglich diverse teils mit staatlichen Zulagen geförderte, bedarfsgerechte Altersvorsorgelösungen angeboten.