Flexi-Rente - Keine Abschläge durch Zuzahlung

Flexi-Rente Zuzahlung

(verpd) Ab dem 1.Juli 2017 können schon ab 50-Jährige im Rahmen des sogenannten Flexi-Rentengesetzes, auch Flexi-Rente, Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen, um Abschläge bei ihrer künftigen Rente zu vermeiden.

Mit dem Gesetz für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand, kurz Flexirentengesetz, gibt es Änderungen für diejenigen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen, aber keine Abschläge in Kauf nehmen möchten.

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Eine Änderung, die sich durch das neu beschlossene und in 2017 in Kraft tretende Flexi-Rentengesetz ergibt, ist die Möglichkeit einer früheren Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, um Abschläge bei einem vorzeitigen Ruhestand zu vermeiden.

Flexi-Rente - Durch Sonderzahlungen Rentenabschläge vermeiden

Wer vor der Regelaltersgrenze zum Beispiel im Rahmen eine Altersrente für langjährig Versicherte in Rente gehen will und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte hat, muss mit einem Abschlag bei der Rentenhöhe rechnen. Hat man die gesetzlich vorgegebene Altersgrenze nicht erreicht, beträgt der monatliche Abschlag 0,3 Prozent von der Rente, die bei Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt worden wäre. Der Abschlag ist für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers gültig. Wer zum Beispiel ein Jahr vor dem Erreichen der jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent hinnehmen. Maximal ist zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, was einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor dem jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter entspricht. Laut dem Flexirentengesetz können ab Juli 2017 alle gesetzlich Rentenversicherten ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um mögliche Rentenabschläge bei Beanspruchung einer vorzeitigen Altersrente zu vermeiden. Bisher war dies erst ab dem 55. Lebensjahr möglich.