Sonderzulage für junge Leute - die für ihr Alter vorsorgen

Finanzkompass Leipzig Versicherungsberater

(verpd) Seit rund acht Jahren gibt es für eine Sonderzulage für junge Leute - damit einen zusätzlichen Anreiz, frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Wer bis zu seinem 25. Lebensjahr eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages abschließt, erhält zusätzlich zu den normalen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen einen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus. Jeder, der heute in Rente geht, muss bereits mit einer hohen Einkommenslücke zwischen seiner gesetzlichen Rente und seinem bisherigen Verdienst rechnen. Derzeit erhält ein sogenannter Standardrentner, der 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nur 47,9 Prozent seines bisherigen Erwerbseinkommens als gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Wer 2030 erst in Rente geht, erhält laut Expertenaussagen noch weniger; die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze liegt aktuell bei 43 Prozent. Die Bundesregierung bietet deshalb unter anderem fast allen gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen und ihren Ehepartnern bereits seit 2002 die Möglichkeit, sich mit staatlicher Unterstützung eine eigene Altersvorsorge im Rahmen eines sogenannten Riester-Vertrages aufzubauen. Anspruch auf eine Riester-Förderung haben demnach auch Auszubildende und Berufsanfänger. Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr werden zudem noch gesondert gefördert mit der Sonderzulage für junge Leute.

Zusatzvorteile für junge Leute

Der Staat beteiligt sich bei einem Riester-Vertrag an der Altersvorsorge des Einzelnen mit einer sogenannten Grundzulage in Höhe von 154 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Wer noch keine 25 Jahre alt ist und einen Riester-Rentenvertrag abschließt sowie bestimmte Beiträge einbezahlt, erhält neben den genannten staatlichen Zulagen auch einen einmaligen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge in Höhe von 200 Euro. Der Sonderzuschuss wurde auch gesetzlich in Paragraf 84 EStG (Einkommensteuergesetz) festgehalten. Hat der Riester-Sparer bereits Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es zusätzlich noch einmal 185 Euro pro Jahr – für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Zudem sind die vom Riester-Sparer bezahlten Beiträge zur Riester-Rente bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, sofern die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen. Zahlt der Riester-Sparer weniger ein als die geforderten vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens, steht ihm eine anteilig geringere Förderung zu. Der gesetzlich festgelegte mindestens einzuzahlende Eigenbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat. Über weitere Details zur staatlich geförderten Altersvorsorge, aber auch, welche Vorsorgemöglichkeiten oder vermögensbildenden Lösungen für junge Leute noch interessant sein können, informiert auf Wunsch der Versicherungsvermittler.

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